
Rechtsanwalt Heiko Hildebrandt
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich seit 1999 Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie klein- und mittelständische Unternehmen und Unternehmer.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in den Bereichen Datenschutz, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Allgemeinen Vertragsrecht.
Ich vertrete meine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, wobei die außerprozessuale Lösungsfindung in der Regel das Ziel der Beratung ist. Die kompetente Begleitung und das persönliche Vertrauensverhältnis bilden dabei immer den Kern der juristischen Betreuung in dessen Mittelpunkt der Mandant und seine Interessen stehen.